Meine Leistungen
Rechtsanalyse, Rechtsberatung und anwaltliche Vertretung im Rhein-Main-Gebiet

Erstberatung
Sie möchten zunächst wissen, wie Ihre Situation rechtlich einzuordnen ist und ob weitere Schritte sinnvoll sind?
Für eine Erstberatung schildern Sie mir vorab kurz den Sachverhalt und übersenden – soweit vorhanden – die wichtigsten Unterlagen. So kann sich das Gespräch auf die entscheidenden Fragen konzentrieren.
In der Erstberatung klären wir insbesondere:
- wie Ihre Situation rechtlich grundsätzlich einzuordnen ist,
- welche Möglichkeiten Ihnen offenstehen,
- unter welchen Voraussetzungen ein weiteres Vorgehen sinnvoll sein kann,
- welche Fristen oder kurzfristigen Schritte zu beachten sind,
- welche Punkte gegebenenfalls noch genauer geprüft werden müssen und
- was die sinnvollen nächsten Schritte sein können.
Die Erstberatung soll Ihnen vor allem Orientierung und eine belastbare Grundlage für Ihre Entscheidung geben. Sie beinhaltet noch keine umfassende Prüfung sämtlicher Rechtsfragen oder die Übernahme der Vertretung.
Kosten: je nach Komplexität des Falls 100 bis 150 € (vgl. § 34 RVG).

Begleitende Rechtsberatung
Sie möchten eine Angelegenheit grundsätzlich selbst bearbeiten, aber bei rechtlichen Fragen einen verlässlichen Ansprechpartner an Ihrer Seite haben?
Bei einer begleitenden Rechtsberatung stehe ich Ihnen über einen längeren Zeitraum zur Verfügung, um auftretende Rechtsfragen einzuordnen, Dokumente oder Entwicklungen zu besprechen und Sie bei der Entscheidung über das weitere Vorgehen zu unterstützen.
Das kann beispielsweise sinnvoll sein, wenn Sie selbst mit einer Behörde, einem Arbeitgeber oder einer anderen Stelle kommunizieren möchten, aber an wichtigen Punkten rechtliche Rücksprache benötigen. Auch Unternehmen, Initiativen und Organisationen können diese Form der laufenden Beratung nutzen.
Vergütung: 100 € pro Stunde nach tatsächlichem Zeitaufwand. Umfang und Rahmen der Beratung stimmen wir vorher ab.

Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung
Sie möchten, dass ich Ihr Anliegen für Sie gegenüber einer Behörde, einem Unternehmen oder einer anderen Gegenseite übernehme?
Je nach Fall umfasst die Vertretung beispielsweise die rechtliche Prüfung, die Kommunikation mit der Gegenseite, die Formulierung und Geltendmachung Ihrer Position, Verhandlungen sowie die Durchführung von Widerspruchs-, Klage- oder Eilverfahren.
Ich bespreche mit Ihnen welches Vorgehen für Ihr konkretes Ziel sinnvoll erscheint. Über wesentliche Entwicklungen und Entscheidungen halte ich Sie während des Mandats auf dem Laufenden. Vor der Beauftragung erläutere ich Ihnen, welche Gebühren in Ihrem Fall voraussichtlich entstehen und welche zusätzlichen Kostenrisiken bestehen können.
Meine Tätigkeit rechne ich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Das RVG legt gesetzlich fest, welche Gebühren für bestimmte anwaltliche Tätigkeiten entstehen. Sofern der ungefähre Gegenstandswert bekannt ist, können Sie sich mit einem Prozesskosten-Rechner einen ersten Überblick verschaffen.
Wenn die üblichen Zahlungsmodalitäten im Einzelfall eine unnötige Hürde darstellen, sprechen Sie mich gerne an. Wir finden bestimmt eine Lösung.

Rechtsanalysen und Gutachten
Sie möchten, dass ich mir eine komplexe Rechtsfrage genauer ansehe und Ihnen ein präzises Briefing oder umfassendes Gutachten erstelle?
Für Unternehmen, Verbände, Initiativen, Sozialunternehmen und andere Organisationen erstelle ich vertiefte Rechtsanalysen, Gutachten und Stellungnahmen. Je nach Auftrag kann es dabei um die rechtliche Bewertung einer konkreten Entscheidung, die Vorbereitung eines Verfahrens, die Entwicklung einer Strategie oder die systematische Untersuchung einer komplexen Rechtsfrage gehen.
Umfang und Tiefe richten sich nach Fragestellung, Ziel und gewünschtem Ergebnis. Vor Beginn des Auftrags stimmen wir deshalb ab, was genau untersucht werden soll und welcher Arbeitsaufwand voraussichtlich erforderlich ist.
Vergütung: Je nach Konstellation 100-150 € pro Stunde. Auf dieser Grundlage können wir gerne vorab einen voraussichtlicher Kostenrahmen vereinbaren.
Wer übernimmt die Kosten?
Rechtsschutzversicherung
Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, kann Ihre Versicherung je nach Vertrag und Rechtsgebiet einen Teil oder die gesamten gesetzlichen Kosten übernehmen. Gerne prüfe ich mit Ihnen, ob eine Deckungsanfrage sinnvoll ist, und unterstütze bei Bedarf bei der Kommunikation mit Ihrer Versicherung.
Beratungshilfe
Wenn Sie nur über geringe finanzielle Mittel verfügen, kann für eine außergerichtliche Beratung oder Vertretung Beratungshilfe in Betracht kommen. Ob die Voraussetzungen vorliegen, können wir im Rahmen der Mandatsaufnahme klären.
Prozesskostenhilfe
Für ein gerichtliches Verfahren kann bei entsprechenden persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen Prozesskostenhilfe beantragt werden. Ob sie bewilligt wird, entscheidet das Gericht. Dabei ist zu beachten, dass Prozesskostenhilfe nicht in jedem Verfahren sämtliche denkbaren Kostenrisiken beseitigt.
So erreichen Sie mich.
Gerne können Sie Ihre Anfrage auch per E-Mail übersenden.
RAWegener@email.de